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Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов

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7. Wie wird man Volljurist?

8. Welche Kompetenzen soll Volljurist haben?

TEXT 2 «FACHGESPR?CH»

Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Dialog:

J.: So, Moritz, du bist jetzt mit deinem Studium fertig, ja?

M.: Ja.

J.: Sag mir, wie bist du auf die Idee gekommen, Jura zu studieren?

M.: nun, das liegt schon f?nf Jahre zur?ck. Nach der Schule gab es erst mal eine Zeit der Orientierung, in der es auch schwierig war, ?berhaupt heraus zu finden, was man tun m?chte. Ich mich dann daf?r entschieden, Jura zu studieren, weil das Studium der Jurisprudenz ein allgemeines Studium ist, das einen nicht unbedingt in eine feste Bahn dr?ngt, sondern an dessen Ende man die M?glichkeit hat, vielerlei Berufe zu ergreifen.

J.: Wie lange dauert so ein Studium?

M.: das ist unterschiedlich. Das h?ngt nicht zuletzt von der Schnelligkeit des einzelnen Studenten ab. Man kann sagen, dass es in der Regel zwischen vier und f?nf Jahren dauert.

J.: Und wo hast du Jura studiert?

M.: ich hab in Bayern an der Universit?t Passau Jura studiert.

J.: Und wie lange hast du studiert?

M.: Ich befinde mich momentan im II. Semester, das hei?t, f?nfeinhalb Jahre bis jetzt.

J.: Bist du mit deinem Studium zufrieden?

M.: Nun ja, also, da gibt es mehrere Aspekte. Soweit die Universit?t, die Infrastruktur, die Lehrmittel, die Professoren betroffen sind, bin ich sehr zufrieden. Die Bedingungen sind optimal, um effektiv und vielseitig studieren zu k?nnen.

J.: Hast einen Lieblingsprofessor oder eine Professorin?

M.: Letzteres h?tte ich gerne, nur… leider ist es so, dass es an unserer Fakult?t, wie an vielen juristischen Fakult?ten, so wie keine weiblichen Professoren, also Professorinnen gibt. Was die m?nnlichen Professoren anbelangt, die also verbleiben, gibt es nat?rlich Pr?ferenzen, denn einen mag man lieber, als den anderen. Jedoch, das ist vielleicht wichtig, hinzuzuf?gen, ist der Kontakt in Deutschland zwischen den Professoren und den Studenten nicht sehr eng, weil es schon sehr viele Studenten sind, und es sich nicht die Gelegenheit ergibt.

J.: Wie wird das Studium gestaltet? Nach Semestern… welche F?cher werden unterrichtet, wie lange und ob es Vorlesungen, Seminare, Unterrichtsstunden gibt, ob es Praktika gibt und so.

M.: Es gibt also einen Lehrplan, der abh?ngig von Semestern Vorlesungen vorsieht, Seminare vorsieht, nicht zuletzt gibt es die Ausbildungs- und Pr?fungsordnung, nach der sich der Student richtet, das hei?t darum wird verlangt noch, dass man zus?tzlich Praktika macht.

J.: Wie viele Pr?fungen hast du bis jetzt abgelegt?

M.: Ja, also, man muss ja vielleicht ein bisschen differenzieren, es ist also so, dass im Laufe des Studiums es mehrere Pr?fungen gibt, man erwirbt so genannte Scheine, die bestehen aus einer Klausur und einer schriftlichen Hausarbeit, aber letztendlich gibt es eine entscheidende Pr?fung, und zwar ist das die Abschlusspr?fung an der Universit?t, das Staatsexamen.

J.: Was ist der Unterschied zwischen einer Klausur und einer schriftlichen Arbeit?

M.: Nun, eine Klausur ist grunds?tzlich auch schriftlich…

J.: Ja, deshalb frage ich.

M.: Es gibt den Unterschied zwischen einer Hausarbeit und einer Klausur. Eine Klausur ist immer eine schriftliche Arbeit, die in der Universit?t geschrieben wird, unter Aufsicht. Die Hausarbeit wird privat geschrieben.

J.: Und welche F?cher hattest du?

M.: Wir m?ssen grunds?tzlich alle die F?cher studieren, die der Lehrplan vorsieht, es gibt keinen Zwang, es gibt keine Verpflichtung, an einer Vorlesung teilzunehmen.

J.: Also Vorlesungsbesuch ist nicht Pflicht?

M.: Nein, es besteht grunds?tzlich keine Kontrolle, ?berhaupt keine Pflicht, es liegt im Ermessen des einzelnen Studenten, ob er das Angebot, darum geht es, das Angebot annimmt oder es privat seinen Lernstil entwickelt.

J.: Und welche F?cher hattet ihr?

M.: Um einige F?cher zu nennen, es gibt also die zivilrechtlichen Vorlesungen.

J.: Also Zivilrecht und V?lkerrecht…

M.: Ja, Strafrecht, ?ffentliches Recht…

J.: Welche Rechte noch?

M.: Die prozessualen F?cher…

J.: Hattet ihr auch Fremdsprachenunterricht?

M.: Ja, grunds?tzlich besteht ja ein breites Angebot, das hei?t, wenn man das m?chte, dann kann man das machen. Ich pers?nlich habe am Anfang mich f?r Russisch entschieden.

J.: Wie lange hast du schon Russisch gelernt?

M.: Ich habe ungef?hr zwei bis drei Jahre an den Kursen teilgenommen.

J.: Sag mal, was kann man nach dem Abschluss des Studiums machen? Welche Chancen gibt es? Welchen Berufen kann man nachgehen?

M.: Ja, man muss sich ja die deutsche Situation vergegenw?rtigen. Es ist so, dass man als Student der Jurisprudenz nach der Universit?t, wenn man also das erste Staatsexamen bestanden hat, formal nur Jurist ist, dann kann man so gut wie gar nichts machen. Deswegen ist es auch so, dass die meisten nach Plan in den Staatsdienst dann gehen, in den so genannten Vorbereitungsdienst, den sie nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen abschlie?en. Nach Vollendung dieses Zweiten Staatsexamens sind sie sogenannten Volljuristen. Und dann k?nnen sie sich um eine Anwaltszulassung bem?hen oder eine wirtschaftliche Laufbahn zum Beispiel einschlagen.

J.: Und wie wird man Staatsanwalt?

M.: Man wird Staatsanwalt, indem man erst mal ein sehr, sehr gutes Examen, staatliches Examen, schreibt und sich dann, wenn man also den Anforderungen an die Qualifikation entspricht, beim Staat um eine Stele bewirbt.

J.: Und wie wird man Richter?

M.: Genauso.

J.: Und wie wird man Rechtsanwalt?

M.: Ja, Rechtsanwalt wird man dann in den meisten F?llen, es ist also so, dass der ganz gro?e Teil der Volljuristen sp?ter mal als Rechtsanwalt t?tig sein wird. Wie gesagt, erforderlich ist das zweite Staatsexamen, und dann muss man sich, aber das ist nur eine formale Geschichte, um die Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Kammer bem?hen.

J.: Und was wirst du nach dem Abschluss deines Studiums machen?

M.: Wenn ich das w?sste, w?re ich schon einen Schritt weiter.
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